Inhaltsverzeichnis:
Fliegen zählt zu den bequemsten und sichersten Methoden, um von A nach B zu kommen – ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise. Mit dem Flugverkehr sind jedoch auch Risiken verbunden: Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen kommen regelmäßig vor.
Um die Interessen der Passagiere zu schützen, hat die Europäische Union Regelungen für Fluggastrechte erlassen. Alle Fluggesellschaften, die von und nach Europa fliegen, müssen sich an diese Vorschriften halten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Fluggastrechte in der EU und wie sie sich auf Flüge von und nach Rumänien beziehen.

Rechte bei Annullierung und Verspätung von Flügen
Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich erheblich, haben Fluggäste gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bestimmte Rechte. Bei Annullierung müssen die Fluggesellschaften zwischen Erstattung des Tickets oder einem Alternativflug wählen lassen.
Verspätet sich der Abflug um mehr als zwei Stunden (die genaue Schwelle hängt von der Flugstrecke ab), muss die Fluggesellschaft eine angemessene Betreuung anbieten: Snacks und Getränke, kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls eine Unterkunft.
Kommt der Fluggast am Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung an, besteht in der Regel Anspruch auf eine Ausgleichszahlung – es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht. Dazu zählen etwa Streiks, politische Unruhen, Vogelschlag oder schweres Unwetter.
Je nach Flugstrecke liegt die Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro. Betroffene Fluggäste sollten bei der Fluggesellschaft eine Beschwerde einreichen und die Entschädigung einfordern. Weitere Informationen zu Entschädigungen bietet Stiftung Warentest.

Rechte bei Überbuchung von Flügen
Ist ein Flug überbucht, muss die Fluggesellschaft eine Entschädigung oder eine anderweitige Beförderung anbieten. Lehnt der Fluggast die alternative Beförderung ab, besteht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
Rechte bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Geht Gepäck verloren oder wird es beschädigt, besteht ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Anders als die Rechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung ist die Gepäckhaftung nicht in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt, sondern im internationalen Montrealer Übereinkommen, das für die meisten Fluggesellschaften gilt.
Die Haftung ist dabei auf eine im Übereinkommen festgelegte Höchstgrenze begrenzt, die aktuell umgerechnet bei rund 1.600 Euro liegt (die genaue Höhe hängt vom Wechselkurs der zugrunde liegenden Sonderziehungsrechte ab). Bei verspäteter Ankunft des Gepäcks besteht zudem Anspruch auf Ersatz zusätzlich entstandener Kosten.
Fluggastrechte in Rumänien

Da Rumänien EU-Mitglied ist, gelten die Fluggastrechte der EU-Verordnung 261/2004 grundsätzlich auch für Flüge von und nach Rumänien. Zuständige nationale Aufsichtsbehörde für die Umsetzung ist die rumänische Zivilluftfahrtbehörde (Romanian CAA).
Fluggäste, die von einem Flughafen in Rumänien abfliegen oder dort ankommen, haben grundsätzlich Anspruch auf dieselben Fluggastrechte wie Fluggäste in anderen EU-Ländern. In der Praxis berichten Betroffene jedoch gelegentlich, dass einzelne Fluggesellschaften Entschädigungen zunächst verweigern. In solchen Fällen kann die Romanian CAA kontaktiert werden, um die eigenen Rechte geltend zu machen.
Alternativ kann sich, wer bei einem Flug von oder nach Rumänien in Streit mit der Airline gerät, an einen spezialisierten Dienstleister wie Myflyright.de wenden. Solche Online-Portale übernehmen die Kommunikation mit der Fluggesellschaft und setzen Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch; die Vergütung erfolgt bei den meisten Anbietern dieser Art nur im Erfolgsfall.
Fluggastrechte-Organisationen in Rumänien
Auch in Rumänien selbst gibt es Organisationen, die Passagieren bei der Durchsetzung ihrer Fluggastrechte helfen. Bekannt ist die Asociația Pro Consumatori (APC), die sich für den Verbraucherschutz in Rumänien einsetzt. APC bietet Fluggästen Rechtsberatung und Unterstützung, etwa bei der Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft und gegebenenfalls bei rechtlichen Schritten.
Häufig gestellte Fragen
Gelten die EU-Fluggastrechte auch bei Flügen von rumänischen Fluggesellschaften?
Ja. Als EU-Mitglied unterliegt Rumänien der EU-Verordnung 261/2004, die für alle Flüge ab EU-Flughäfen sowie für Flüge von EU-Fluggesellschaften in die EU gilt.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätung oder Annullierung?
Je nach Flugstrecke liegt die Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie Streiks oder Unwetter zurückzuführen ist.
Was tun, wenn eine rumänische Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert?
Betroffene können sich an die Romanian CAA oder an die Verbraucherschutzorganisation Asociația Pro Consumatori wenden. Alternativ helfen spezialisierte Online-Dienstleister bei der Durchsetzung der Ansprüche, meist gegen eine erfolgsabhängige Gebühr.
Gilt die EU-Verordnung auch für verlorenes Gepäck?
Nein, für Gepäckverlust und -beschädigung gilt das Montrealer Übereinkommen mit einer eigenen Haftungsobergrenze, nicht die EU-Verordnung 261/2004.
Fazit
Die Fluggastrechte sind ein wichtiger Schutz für Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt diese Rechte für alle Fluggesellschaften, die von und nach Europa fliegen – da Rumänien EU-Mitglied ist, gilt das auch für Flüge von und nach Rumänien.
In der Praxis verläuft die Durchsetzung nicht immer reibungslos. Fluggäste, die ihre Passagierrechte durchsetzen möchten, können sich an die rumänische Zivilluftfahrtbehörde, an Verbraucherschutzorganisationen wie APC oder an spezialisierte Dienstleister wie Myflyright.de wenden. Gesetze und Verfahren können sich ändern, dieser Artikel erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weitere Reisetipps für Rumänien
Wer seine Reise nach Rumänien plant, findet Hinweise zur passenden Reisezeit im Beitrag Die beste Reisezeit für Rumänien sowie praktische Informationen zu Mobilfunk und Roaming im Beitrag Vorwahl Rumänien: Telefonieren, Mobilfunk und Roaming. Anregungen für die Zeit vor Ort bieten die Beiträge Aktivurlaub in Rumänien und Weinreisen und kulinarische Routen in Rumänien.